Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat bereits Lohnuntergrenzen für zahlreiche Branchen festgesetzt. Mit Wirkung vom 01. August 2012 werden nun auch Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II und III aufgenommen. Die Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich erhalten demnach einen Mindestlohn in Höhe von 11,25 Euro. Dazu erklärte Andreas Steppuhn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: … Weiterlesen
