Nur noch sechs Monate Zeit für Ansprüche aus DDR-Heimkinderfonds
Der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka weist darauf hin, dass sich ehemalige Heimbewohner, die als Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen Leid erfahren haben, bis zum 30. September 2014 bei den entsprechenden Behörden ihrer Bundesländer anmelden müssen, um von den Entschädigungen aus dem DDR-Heimkinderfonds profitieren zu können. „Dabei muss noch kein Antrag auf … Weiterlesen
