Erben: Neue Modelle zur Verbesserung des Rettungsdienstes müssen getestet werden können, dazu braucht es Rechtssicherheit
In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die neue Landesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz soll schon in dessen November-Sitzung in den Landtag eingebracht werden und möglichst noch 2021 in Kraft treten. Durch das Gesetz soll eine „Experimentierklausel“ zur Erprobung … Weiterlesen