Vertragsabschluss am Telefon muss künftig schriftlich bestätigt werden
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt unterstützt auf der heutigen Bundesratssitzung einen Gesetzentwurf, welcher Verbraucher noch besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen soll. Er sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Verträge künftig innerhalb von zwei Wochen vom Verbraucher in Textform bestätigt werden müssen. Ansonsten kommt der Vertrag nicht zustande.