Rüdiger Erben: Neue Modelle zur Verbesserung des Rettungsdienstes müssen getestet werden können, dazu braucht es Rechtssicherheit
Am Donnerstagnachmittag beriet der Landtag von Sachsen-Anhalt den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in erster Lesung. Durch das Gesetz soll eine „Experimentierklausel“ zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte in das Rettungsdienstgesetz eingefügt und damit die Erprobung neuer Techniken der Telemedizin im Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt möglich gemacht … Weiterlesen