Bundesmeldegesetz
Erben: Absurde Geheimniskrämerei um Geburtstage sollte schnell wieder ein Ende haben Am 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, das den kommunalen Meldebehörden vorschreibt, Geburtstagsdaten nur noch zu runden Jubiläen ab dem 70. Geburtstag herauszugeben – und auch dann nur alle fünf Jahre. Zuvor lag die Regelung für … Weiterlesen
