Deutsche Rentenversicherung setzt Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur „Leeren Hülle“ um
Die Deutsche Rentenversicherung setzt die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur sogenannten „Leeren Hülle“ um: Versicherte, die am 30. Juni 1990 in einem volkseigenen Produktionsbetrieb (VEB) der ehemaligen DDR gearbeitet und eine ingenieurtechnische Tätigkeit ausübten, haben einen Anspruch nach dem AAÜG (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz), wenn die Nachfolgegesellschaft des VEB bis dahin … Weiterlesen