Neues Kommunalabgabengesetz schafft ein Stück mehr Rechtssicherheit
Heute hat der Landtag die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Danach wird zum einen die Möglichkeit geschaffen, bei der Wasserversorgung und bei der Abfallentsorgung auch degressive Gebühren zu kalkulieren. Zum anderen wird eine Verjährungsfrist eingeführt. In Sachsen-Anhalt wird ab dem 31. Dezember 2015 eine Zehnjahresfrist für die Erhebung von Beiträgen gelten. … Weiterlesen
