Klare Haltelinie für informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungsgemäß erklärt. Danach verstößt die Vorratsdatenspeicherung in dem vorgesehenen Umfang gegen das Grundgesetz. Das Urteil setzt eine klare Haltelinie für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, erklärt Katrin Budde, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt. Der Staat kann nicht … Weiterlesen