Errichtung eines inklusiven Spielplatzes
Der Stadtrat möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. zur Errichtung eines inklusiven Spielplatzes einen geeigneten Standort vorzuschlagen, 2. die entsprechenden Planungen hierfür zu beauftragen, sowie 3. bei anstehenden Umbauten bzw. Sanierungen von bereits bestehenden Spielplätzen diese behindertengerecht zu gestalten. Um Überweisung in den Betriebsausschuss Stadtgarten und Friedhöfe wird gebeten. … Weiterlesen
