EuGH-Urteil im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzes in den Mitgliedstaaten gefordert. Dabei müsse neben den Daten, die die öffentliche Hand erhebt, die Verwendung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich von einer völlig unabhängigen Stelle kontrolliert werden.