§219a ist bald Geschichte
Wer sich bisher in Deutschland über Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informieren wollte, stieß auf verschiedene Hürden. Recherchen im Netz führten oft zu diffusen Internetseiten von Abtreibungsgegner:innen. Seriöse Informationen von Ärzt:innen durften im Internet nicht veröffentlicht werden, ansonsten drohte eine strafrechtliche Verfolgung. Doch damit ist zukünftig Schluss. Gestern hat das Bundeskabinett die … Weiterlesen
