Budde: Erfolg für ostdeutsche Laubenpieper bei Rundfunkgebühr – Staatsminister folgen Entschließungsantrag aus Sachsen-Anhalt
Die Chefs der Staatskanzleien haben auf ihrer gestrigen Konferenz in Berlin vereinbart, dass der Bestandsschutz der ostdeutschen Lauben nach Einigungsvertrag und Bundeskleingartengesetz auch bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags gilt.Damit werden ostdeutsche Laubenbesitzer genauso behandelt wie die westdeutschen Laubenpieper und müssen keinen Rundfunkbeitrag entrichten, so die Laube nicht zu Wohnzwecken genutzt … Weiterlesen